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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 9 B 79/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,22459
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 9 B 79/08 AS ER (https://dejure.org/2008,22459)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.05.2008 - L 9 B 79/08 AS ER (https://dejure.org/2008,22459)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - L 9 B 79/08 AS ER (https://dejure.org/2008,22459)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 9 B 77/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 9 B 79/08
    In einem weiteren beim Senat anhängigen Verfahren macht er entsprechende Leistungen für die Zeit ab dem 01.12.2007 geltend (L 9 B 77/08 AS ER).

    Die hiergegen erhobene Beschwerde ist Gegenstand des unter dem Aktenzeichen L 9 B 77/08 AS ER anhängigen Parallelverfahrens.

    Allerdings hatte die Antragsgegnerin über den Widerspruch gegen letzteren Bescheid bereits mit dem Widerspruchsbescheid vom 06.02.2008 entschieden (der Gegenstand des Parallelverfahrens L 9 B 77/08 AS ER ist).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - L 9 AS 5/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 9 B 79/08
    bis 30.06.2005 und L 9 AS 5/06 betreffend den Zeitraum 01.07.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - L 9 AS 68/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 9 B 79/08
    Derzeit sind vor dem LSG noch die Hauptsacheverfahren L 9 AS 68/06 betreffend den Zeitraum 01.01.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - L 20 B 12/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 9 B 79/08
    Denn einstweiliger Rechtsschutz ermöglicht lediglich eine vorläufige Regelung und dient nicht der Beschleunigung des Hauptsacheverfahrens (vgl. LSG NRW, Beschl. v. 16.02.2007, Az. L 20 B 12/07 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2008 - L 9 B 40/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 9 B 79/08
    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die auf die Gewährung von Leistungen für die Unterkunft gerichtet sind, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass ein Anordnungsgrund nur dann angenommen werden kann, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung konkret die Wohnungslosigkeit droht (vgl. u. a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 10.03.2008, Az. L 9 B 40/08 AS ER; vom 08.10.2007, Az.: L 9 B 150/07 AS ER; vom 12.06.2007, Az.: L 9 B 25/07 SO ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2007 - L 9 B 25/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 9 B 79/08
    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die auf die Gewährung von Leistungen für die Unterkunft gerichtet sind, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass ein Anordnungsgrund nur dann angenommen werden kann, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung konkret die Wohnungslosigkeit droht (vgl. u. a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 10.03.2008, Az. L 9 B 40/08 AS ER; vom 08.10.2007, Az.: L 9 B 150/07 AS ER; vom 12.06.2007, Az.: L 9 B 25/07 SO ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - L 9 B 183/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, die dem Antragsteller im Übrigen aus mehreren bereits abgeschlossenen Verfahren auch bekannt ist bzw. bekannt sei müsste, dass in einem auf die Gewährung von Leistungen für die Unterkunft gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Anordnungsgrund nur dann angenommen werden kann, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung konkret die Wohnungslosigkeit oder eine vergleichbare Notlage - etwa die Sperre der Strom- oder Heizungsversorgung - droht (vgl. u. a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 21.05.2008, Az. L 9 B 77/08 AS ER und L 9 B 79/08 AS ER; 10.03.2008, Az. L 9 B 40/08 AS ER; 08.10.2007, Az.: L 9 B 150/07 AS ER und 12.06.2007, Az.: L 9 B 25/07 SO ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 9 B 77/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In einem weiteren beim Senat anhängigen Verfahren macht er entsprechende Leistungen auch für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 30.11.2007 geltend (L 9 B 79/08 AS ER).
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